AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen und Interim Management

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer (Daniela Hofbauer – Human Resources Solutions) an den Auftraggeber/ Klienten bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen in folgenden Bereichen ist:

– Coaching-Dienstleistungen incl. Erstellung oder Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen

– Einsätze im Rahmen von Interim Management

– Beratungsleistungen und Projektaufträge im Personalmanagement

Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Beauftragung jeglicher Art als vereinbart, wenn der Klient ihnen nicht unverzüglich widerspricht. Abweichende Bestimmungen des Klienten werden nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wird ausdrücklich durch Auftragnehmer zugestimmt.


2. Leistungsangebote über Webseite/ Portale

Angebote auf der Webseite oder in jeglicher anderer Form (mündlich oder schriftlich) stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Die Abgabe dieses Angebots durch den Auftraggeber kann telefonisch, per E-Mail oder online durch zur Verfügung gestellte Bestellsysteme erfolgen.

Erst wenn der Auftragnehmer die Annahme des Angebots/der Anmeldung per E-Mail (oder in anderer Weise schriftlich) verbindlich bestätigt, kommt es zu einem verbindlichen Vertragsschluss. Alternativ kommt ein Vertrag über online zur Verfügung gestellte Bestellsysteme zustande, wenn eine automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail an den Auftraggeber mit der Bestätigung des Vertragsschlusses versandt wird.

Ein genereller Anspruch auf Teilnahme am Leistungsangebot ist nicht gegeben. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Angebote/Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Sofern eine Buchung/Bestellung über ein Online-Bestellsystem erfolgt, gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend.


3. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden entweder in einem gesonderten schriftlichen Vertrag, bzw. Beratungsauftrag geregelt oder in dem durch den Auftraggeber erstellten Angebot.
 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungs- oder Dienstleistungstätigkeit, jedoch nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Soll der Auftragnehmer zusätzlich einen ausführlichen Bericht erstellen, muss dies gesondert 


vereinbart werden. Der Bericht ist kein Gutachten, sondern gilt nur den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wieder.

Der Auftragnehmer kann sich zur Auftragsausführung selbständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.


4. Leistungsänderungen

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein nachträgliches Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt der Auftragnehmer binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderungen, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

Vereinbarte Coaching-Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin vorschoben werden und es wird ein Ersatztermin vereinbart. Dies muss schriftlich (E-Mail ausreichend) eingereicht werden. Der Ersatztermin ist innerhalb von 21 Tagen nach dem ursprünglichen Termin wahrzunehmen, sofern dies nicht aus besonders schwerwiegenden Gründen (zum Beispiel anhaltende Erkrankung oder ähnliches) nicht möglich ist.

Der Auftragnehmer behält sich seinerseits vor, Termine für Coachings ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben. Der Auftraggeber (Kunde) hat in diesem Fall ein Anspruch auf Ersatz der ausgefallenen Leistungen. Der Auftragnehmer werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits getätigte Zahlungen für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen vollumfänglich zurück, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.


5. Schweigepflicht / Datenschutz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftragsbezogenen Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf die Auftragnehmer sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwenden. Des gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen.

Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.


6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere hat er die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzens und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einzuhalten.


7. Vergütung / Zahlungsbedingungen /Aufrechnung

Sofern nicht anderes vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen.

Das Entgelt für die Dienste der Auftragnehmer wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. 

Grundlage dazu ist ein Angebot, das vor Auftragserteilung an den Auftraggeber schriftlich übermittelt wird. 

Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten jeweils für das bestehende Angebot.

Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen Preisangaben enthalten und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Mehrere Auftraggeber (natürliche oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Abweichende Zahlungsbedingungen können in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart werden.

Sofern Buchungen über Digistore24, Elopgage oder andere Zahlungsanbieter erfolgen, gelten die dort jeweils festgelegten Zahlungsmodalitäten.

Die Stornierung bestellter Interim-, Beratungs- und Coachingleistungen bis 7 Tage vor dem geplanten Starttermin ist kostenfrei.

Bis 2 Tage vor Termin werden wir 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar berechnet.

Bei Interimleistungen gilt als Kalkulationsbasis das Honorar für 5 Einsatztage. 

Ansonsten haben in diesem Fall die Regelungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages Vorrang.

Ab 2 Tage vor Termin oder bei unangemeldetem Nichterscheinen oder Absage seitens des Auftraggebers ist das volle Honorar zu entrichten zzgl. eventuell entstandener Reisekosten.

Ratenzahlungen sind – sofern ausdrücklich von Auftragnehmer angeboten und vereinbart – möglich.

Ratenzahlungen bedeuten lediglich einen Zahlungsaufschub bzgl. eines Teilbetrags des vollständig geschuldeten Betrages. Das Angebot zur Ratenzahlung impliziert nicht, dass Coaching-Pakete oder andere Dienstleistungen partiell gebucht werden können.

Dies ist nicht der Fall.

Eine Teilkündigung/Stornierung eines Gesamtangebots ist daher nicht möglich.


8. Coaching-Inhalte und Unterlagen


Nutzung der digitalen Produkte | Verwendung der Unterlagen & Inhalte

Im Rahmen des Coachings und Mentoring stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ggf.  Worksheets, Audio- und Videodateien zur Verfügung. Alle Daten bleiben ausschließliches Eigentum des Auftragnehmer. Der Auftraggeber erwirbt lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und vor vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung widerrufliches Recht zur Nutzung der angebotenen Inhalte zum eigenen Gebrauch.

Sofern eine anderweitige Nutzung der Inhalte und Unterlagen vom Auftraggeber angestrebt wird, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit dem Auftragnehmer.

Die Inhalte der Online-Programme und die dazugehörigen Dateien darf der Auftraggeber vorbehaltlich abweichender zwingender Regeln weder inhaltlich noch redaktionell ändern.




Der Auftraggeber darf die Inhalte jeglicher Art nur für seinen eigenen Gebrauch kopieren oder zu diesem Zweck von einem Dritten kopieren lassen, sofern der Dritte diese Kopien unentgeltlich erstellt.

Eine Weitergabe der Inhalte (Texte, Audio und/oder Videos, Aufnahmen von Livecalls in Gruppenprogrammen und ähnliches) an Dritte (einschließlich Familienangehörigen, Freunden, Bekannten, Geschäftspartnern oder ähnliches) ist unzulässig.

Ebenso unzulässig ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Inhalte, deren Einstellen ins Internet oder anderen Netzmedien oder jegliche andere Art der kommerziellen Nutzung, sofern und soweit dem nicht ausdrücklich und schriftlich durch den Auftragnehmer zugestimmt wurde. Eine mündliche und/oder konkludente Zustimmung ist ausgeschlossen.


9. Pflichten des Auftraggeber | Vertragsverletzung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber darf die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen nur sachgerecht nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, die Aufzeichnungen und Unterlagen nicht rechtsmissbräuchlich und nicht im Widerspruch zu diesen AGB zu nutzen.

Auftragnehmer behält sich vor, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder einer wesentlichen Vertragsverletzung dieser nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt mindestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verdacht ausgeräumt werden kann.

Bei schwerwiegenden Verstößen ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen aus einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen.


10. Gewährleistung / Verjährung

Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

Die Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens/ Klienten im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und machvollziehbarer Weise.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 9.


11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die ihm bzw. ihren Mitarbeitern/-innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 5.000,- EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren 



Schadensrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.

Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes finden auch bei grob fahrlässig verursachten Schadensfällen Anwendung, wenn der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden ist.

Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung. Der Auftragnehmer ist aus haftungsrechtlichen Gründen entsprechend Haftpflicht versichert. Auf Wunsch weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Versicherung nach.


12. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von dem Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Präsentationen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt werden und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.

Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.


13. Abnahme / Annahmeverzug

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch den Auftragnehmer – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme im Falle von Beratungsleistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.


14. Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

Zu unterlassen durch den Auftraggeber ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung, bzw. Bestellung von Unterauftragnehmern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. 


15. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die 


Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig den Eintritt solcher Umstände mit.


16. Kündigung

Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im übrigen mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, vorausgesetzt im Dienstleistungsvertrag wurde nichts Abweichendes vereinbart. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


17. Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen

Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zugefügt würde.

Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus dem Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Präsentationen, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc. sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen zwei Jahre, bei gemäß Absatz 1 zurückbehaltenen Unterlagen drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


18. Sonstiges

Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Formulierung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für evtl. Lücken dieses Vertrages oder dieser AGB.


19. Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Annahme eines Angebots oder einen eventuell abgeschlossenen Vertrag über eine Coaching- oder Beratungsleistung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Zusage/ Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daniela Hofbauer – Human Resources Solutions, Raintaler Straße 18, 81539 München, E-Mail: info@hofbauer-hrsolutions,de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn der Auftrageger diesen Vertrag widerruft, hat Daniela Hofbauer - Human Resources Solutions alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags 


eingegangen ist. Sofern die Dienstleistung oder das Coaching bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat der Auftraggeber an Daniela Hofbauer - Human Resources Solutions einen angemessenen, anteiligen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der um Zeitpunkt des rechtsgültig erfolgten Widerrufs bereits erbrachten im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.



Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



München, Februar 2023