AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für HR Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen und Interim Management
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer (Daniela Hofbauer – Human Resources Solutions) an den Auftraggeber/ Klienten bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen in folgenden Bereichen ist:
– Coaching-Dienstleistungen incl. Erstellung oder Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen
– Einsätze im Rahmen von Interim Management
– Beratungsleistungen und Projektaufträge im Personalmanagement
Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Beauftragung jeglicher Art als vereinbart, wenn der Klient ihnen nicht unverzüglich widerspricht. Abweichende Bestimmungen des Klienten werden nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wird ausdrücklich durch Auftragnehmer zugestimmt.
Die Beratung erfolgt ausschließlich zu organisatorischen, personalwirtschaftlichen und beruflichen Fragestellungen. Eine rechtliche Beratung wird ausdrücklich nicht erbracht.
Sofern kein gesonderter Vertrag vorliegt, gelten auch Vereinbarungen, die per E-Mail oder über ein Angebotssystem getroffen wurden, als verbindlich.
2. Leistungsangebote über Webseite/ Portale
Angebote auf der Webseite oder in jeglicher anderer Form (mündlich oder schriftlich) stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Die Abgabe dieses Angebots durch den Auftraggeber kann telefonisch, per E-Mail oder online durch zur Verfügung gestellte Bestellsysteme erfolgen.
Erst wenn der Auftragnehmer die Annahme des Angebots/der Anmeldung per E-Mail (oder in anderer Weise schriftlich) verbindlich bestätigt, kommt es zu einem verbindlichen Vertragsschluss. Alternativ kommt ein Vertrag über online zur Verfügung gestellte Bestellsysteme zustande, wenn eine automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail an den Auftraggeber mit der Bestätigung des Vertragsschlusses versandt wird.
Ein genereller Anspruch auf Teilnahme am Leistungsangebot ist nicht gegeben.
Sofern eine Buchung/Bestellung über ein Online-Bestellsystem erfolgt, gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend.
3. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden entweder in einem gesonderten schriftlichen Vertrag, bzw. Beratungsauftrag geregelt oder in dem durch den Auftraggeber erstellten Angebot, z.B. Email.
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungs- oder Dienstleistungstätigkeit, jedoch nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Soll der Auftragnehmer zusätzlich einen ausführlichen Bericht erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Bericht ist kein Gutachten, sondern gilt nur den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wieder.
Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten; alle Empfehlungen erfolgen auf Grundlage von Erfahrungen und bewährten Methoden, jedoch ohne rechtliche oder steuerliche Gewähr.
Der Auftragnehmer kann sich zur Auftragsausführung selbständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.
4. Leistungsänderungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektstand gelten als schriftliche Bestätigung, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein nachträgliches Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt der Auftragnehmer binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderungen, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin verschoben werden; ein Ersatztermin ist innerhalb von 21 Tagen nach dem ursprünglichen Termin wahrzunehmen, soweit nicht besonders schwerwiegende Gründe (z. B. anhaltende Erkrankung) dementgegen stehen. Die Verschiebung muss schriftlich (E-Mail ausreichend) eingereicht werden.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Coaching-Termine aus sachlichen Gründen oder nach eigenem Ermessen abzusagen oder zu verschieben. Dabei entsteht keine Haftung für den Auftragnehmer, soweit ein Ersatztermin angeboten wird oder bereits gezahlte Beträge für nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet werden. Der Auftraggeber wird rechtzeitig informiert; weitergehende Entschädigungsansprüche bestehen nicht.
5. Schweigepflicht / Datenschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftragsbezogenen Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf die Auftragnehmer sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwenden. Des gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen.
Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einzuhalten.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Umsetzung der Empfehlungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Folgen von Maßnahmen, die der Auftraggeber eigenständig oder in Abweichung von den Empfehlungen umsetzt.
7. Vergütung / Zahlungsbedingungen /Aufrechnung
Sofern nichts anderes vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen.
Das Entgelt für die Dienste der Auftragnehmer wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart.
Grundlage dazu ist ein Angebot, das vor Auftragserteilung an den Auftraggeber schriftlich oder per Email übermittelt wird.
Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten jeweils für das bestehende Angebot.
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen Preisangaben enthalten und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Mehrere Auftraggeber (natürliche oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Abweichende Zahlungsbedingungen können in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart werden.
Sofern Buchungen über Digistore24, Elopage oder andere Zahlungsanbieter erfolgen, gelten die dort jeweils festgelegten Zahlungsmodalitäten.
Die Stornierung bestellter Interim-, Beratungs- und Coachingleistungen bis 7 Tage vor dem geplanten Starttermin ist kostenfrei.
Bis 2 Tage vor Termin werden wir 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar berechnet.
Bei Interimleistungen gilt als Kalkulationsbasis das Honorar für 5 Einsatztage.
Ansonsten haben in diesem Fall die Regelungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages Vorrang.
Ab 2 Tage vor dem Termin, bei unangemeldetem Nichterscheinen oder Absage seitens des Auftraggebers ist das volle Honorar zu entrichten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nur dann erstattet, wenn kein Ersatztermin angeboten wird. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
Ratenzahlungen sind – sofern ausdrücklich von Auftragnehmer angeboten und vereinbart – möglich.
Ratenzahlungen bedeuten lediglich einen Zahlungsaufschub bzgl. eines Teilbetrags des vollständig geschuldeten Betrages. Das Angebot zur Ratenzahlung impliziert nicht, dass Coaching-Pakete oder andere Dienstleistungen partiell gebucht werden können.
Dies ist nicht der Fall.
Eine Teilkündigung/Stornierung eines Gesamtangebots ist daher nicht möglich.
8. Coaching-Inhalte und Unterlagen
Im Rahmen des Coachings und Mentorings stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ggf. Worksheets, Audio- und Videodateien sowie andere Materialien zur Verfügung. Alle Inhalte bleiben ausschließliches Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erwirbt lediglich ein einfaches nicht übertragbares und vor vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung widerrufliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch.
Jegliche anderweitige Nutzung der Inhalte durch den Auftraggeber bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, die Inhalte inhaltlich oder redaktionell zu verändern, in sozialen Medien oder anderen Netzwerken zu veröffentlichen oder Dritten (einschließlich Familienangehörigen, Freunden, Geschäftspartnern) zugänglich zu machen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich durch den Auftragnehmer genehmigt.
Die Nutzung der Inhalte durch Dritte zu kommerziellen oder entgeltlichen Zwecken ist untersagt. Der Auftraggeber darf die Inhalte nur für den eigenen persönlichen Gebrauch kopieren oder von Dritten unentgeltlich kopieren lassen, sofern dies ausdrücklich erlaubt ist.
Ein Teil der bereitgestellten Inhalte, Arbeitsblätter oder Empfehlungen kann mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt worden sein. Der Auftragnehmer erstellt diese Inhalte nach bestem Wissen und unter Beachtung anerkannter Regeln der Praxis, übernimmt jedoch keine Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit oder individuelle Eignung für den Auftraggeber.
9. Pflichten des Auftraggebers | Vertragsverletzung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber darf die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen nur sachgerecht nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, die Aufzeichnungen und Unterlagen nicht rechtsmissbräuchlich und nicht im Widerspruch zu diesen AGB zu nutzen.
Auftragnehmer behält sich vor, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder einer wesentlichen Vertragsverletzung dieser nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt mindestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verdacht ausgeräumt werden kann.
Bei schwerwiegenden Verstößen ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen aus einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen.
10. Gewährleistung / Verjährung
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens/Klienten im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Für darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche gilt §11 (Haftung).
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurden. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); mittelbare oder Folgeschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Die Haftung für jeden einzelnen Schadensfall ist auf 5.000 EUR begrenzt. Ein einzelner Schadensfall umfasst alle Ansprüche, die aus einer zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung resultieren.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Tätigkeit haftpflichtversichert und weist auf Wunsch dem Auftraggeber die entsprechende Versicherung nach.
12. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von dem Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Präsentationen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt werden und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
13. Abnahme / Annahmeverzug
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme erfolgt innerhalb einer normalen Frist von maximal 5 Arbeitstagen. Erfolgt nach Mahnung keine Abnahme innerhalb von 10 Arbeitstagen, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme entbindet den Auftraggeber nicht von der Vergütungspflicht, und der Auftragnehmer behält das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme oder Mitwirkung in Verzug, ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Haftung des Auftragnehmers für inhaltliche Empfehlungen bleibt hiervon unberührt.
14. Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Zu unterlassen durch den Auftraggeber ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung, bzw. Bestellung von Unterauftragnehmern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Zu höherer Gewalt zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse. Arbeitskampfmaßnahmen gelten nur, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über das Eintreten solcher Umstände.
16. Kündigung
Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, vorausgesetzt im Dienstleistungsvertrag wurde nichts Abweichendes vereinbart.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
17. Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an übergebenen Unterlagen, soweit dies nicht treuwidrig ist oder dem Auftraggeber einen unverhältnismäßigen Schaden zufügt.
Nach Ausgleich der Forderungen gibt der Auftragnehmer alle überlassenen Unterlagen heraus, mit Ausnahme eigener Arbeitsunterlagen, Kopien von Berichten, Präsentationen, Entwürfen usw., soweit der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
Die Aufbewahrungspflicht endet:
· sechs Monate nach schriftlicher Aufforderung zur Abholung,
· ansonsten zwei Jahre,
· bei zurückbehaltenen Unterlagen drei Jahre nach Vertragsende.
18. Sonstiges
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Formulierung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für evtl. Lücken dieses Vertrages oder dieser AGB.
19. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Annahme eines Angebots oder einen eventuell abgeschlossenen Vertrag über eine Coaching- oder Beratungsleistung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Zusage/ Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daniela Hofbauer – Human Resources Solutions, Raintaler Straße 18, 81539 München, E-Mail: info@hofbauer-hrsolutions,de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat Daniela Hofbauer - Human Resources Solutions (JobGold) alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags
eingegangen ist. Sofern die Dienstleistung oder das Coaching bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat der Auftraggeber an Daniela Hofbauer - Human Resources Solutions einen angemessenen, anteiligen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der um Zeitpunkt des rechtsgültig erfolgten Widerrufs bereits erbrachten im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
München, September 2025